Verbrennungen der Haut – Handeln Sie unverzüglich!

Leichte Verbrühungen oder Verbrennungen heilen meist gut und ohne Folgeschäden ab. Wann aber ist es angezeigt, mit einer Verbrennung zum Arzt zu gehen, einen Rettungsdienst oder gar die Rega zu alarmieren? Und wieso sind Verbrennungen so gefährlich, ja sogar heimtückisch?

Ein unterschätztes Organ: die Haut

Grundsätzlich entstehen Verbrennungen und Verbrühungen durch die Einwirkung von Hitze auf die Haut. Um zu verstehen, wieso die Behandlung von solchen thermischen Hautverletzungen bereits sehr rasch in die Hände von Profis gehört, muss man sich vor Augen führen, wie wichtig unsere Haut ist und welche Aufgaben sie erfüllt. Die Haut ist das grösste Organ des Menschen. Sie umfasst bei Erwachsenen eine Fläche von rund 1,7 Quadratmetern und wiegt 10 bis 14 Kilogramm. Je nach Körperregion ist sie zwischen 0,5 und 4 Milimeter dick. Die Haut besteht jeweils aus den drei Schichten Epidermis, Dermis und Subkutis, die ihrerseits ebenfalls aus mehreren Schichten bestehen (siehe Kasten). In der Epidermis befinden sich Zellen, die dafür sorgen, dass sich die Haut ständig erneuern kann. Die Dermis bildet die dicke, elastische und dennoch feste Mittelschicht der Haut. Die Subkutis speichert in ihren Fettzellen Energie und isoliert den Körper. Die verschiedenen Hautschichten erfüllen viele Funktionen – in erster Linie aber schützt uns die Haut vor schädlichen äusseren Einwirkungen sowie Wärme- und Flüssigkeitsverlust und ist ein wichtiges Sinnesorgan.

Bild: www.rega.ch

Leichte oder schwere Verbrennung

Die Schwere einer Verbrennung hängt von der Temperatur, Dauer und Fläche der Hitzeeinwirkung ab. Während bei leichteren Schädigungen nur die oberen Hautschichten betroffen sind, ist bei schweren Verbrennungen oder Verbrühungen die Haut bis in tiefere Schichten geschädigt. Entsprechend der betroffenen Hautschichten erfolgt eine Einstufung in die Schweregrade 1 bis 4.

Bild: www.rega.ch

Neben der Tiefe ist die Fläche ein wichtiger Faktor in der Beurteilung einer Verbrennung. Die «Neuner-Regel» erlaubt eine rasche Einschätzung der betroffenen Fläche bei Erwachsenen (für Kinder gelten andere Werte, siehe Grafik): So entsprechen Verbrennungen des Kopfes und des Halses neun Prozent, die Arme je neun Prozent, die Vorder- und Rückseite des Rumpfes je zweimal neun Prozent, das Genital ein Prozent und die Beine je zweimal neun Prozent der Körperoberfläche. Eine weitere Möglichkeit zur Berechnung bietet die Faustregel, dass die Handfläche einschliesslich der Finger eines Patienten etwa ein Prozent seiner Körperoberfläche beträgt.

Wann besteht Lebensgefahr?

Ausschlaggebend für die Schwere und damit die Gefährlichkeit einer Verbrennung sind Tiefe (Grad) und Ausdehnung der betroffenen Hautfläche. Davon hängt ab, ob der Gewebeschaden lokal ist oder sich auf den ganzen Organismus auswirken kann und Lebensgefahr besteht. Sind zehn Prozent oder mehr der Körperoberfläche verbrannt (bei Kindern ab fünf Prozent), kann es zu lebensgefährlichen Komplikationen kommen.

Bei zweitgradigen Verbrennungen, welche das Format einer Postkarte übersteigen (zwei bis drei Prozent der Körperoberfläche), oder wenn Gesicht, Genitalien oder Hände betroffen sind, ist ein Arzt zu konsultieren. Sind mehr als zehn bis fünfzehn Prozent der Körperoberfläche zweitgradig verbrannt, muss der Rettungsdienst alarmiert werden.

Jede Verbrennung dritten Grades und höher erfordert die Behandlung in einem Spital – und bei einer Ausdehnung von mehr als zehn Prozent der Körperoberfläche gar in einer der beiden Spezialkliniken für Brandverletzte in der Schweiz. Bitte beachten Sie, dass bei Kindern, älteren und geschwächten Menschen Verbrennungen von fünf bis zehn Prozent der Körperoberfläche bereits lebensgefährliche Folgen haben können. Wie Sie Verbrennungen erkennen und behandeln, finden Sie in unserer Übersicht. Wir wünschen Ihnen schöne, ungetrübte Sommertage. – Karin Hörhager

Dieser Beitrag erschien im Rega Magazin «1414», Ausgabe Nr. 90 – www.rega.ch
Quelle: https://www.rega.ch/pdf/aktuelles/1414/PDF_Rega_Magazin_90_de.pdf

Die Rega-Notfallnummern:
Alarmnummer Schweiz: 1414
Alarmnummer Ausland: +41 333 333 333

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